Bürogebäude Uli Schuh in Ravensburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung:

Allen unseren Abschlüssen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Diese werden vom Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Finanzierung   durch Dritte erfolgt. Abweichende Vorschriften des Bestellers können wir nicht anerkennen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.   

2. Angebot und Abschluss   

Angebote sind stets freibleibend. Der Auftrag und alle Neben-abreden werden erst durch schriftliche Bestätigung, die Lieferung der Ware oder durch Rechnungserstellung für den

Verkäufer verbindlich. Wir sind berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten, wenn uns bekannt wird, dass sich der Verkäufer in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder überschuldet ist. Die Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Leistung, Farben usw. sind nur Richtwerte.

3. Preise

Die in unseren Listen ausgedrückten EUR-Beträge sind Tagespreise. Wir behalten uns im  Bedarfsfalle eine Preisanpassung vor, ohne dass eine Verpflichtung zur Benachrichtigung der Kunden besteht. Soweit eine längere Lieferfrist als 3 Monate ab Vertragsabschluss vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Mit Erscheinen eines Preis-Kataloges werden alle früheren Preise ungültig. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hin-zugerechnet.

4. Lieferung

Wir liefern alle Sendungen ab EUR 250,– innerhalb und im Rah-men unseres normalen Lieferwagen-Tourenplanes „frei Haus“. Besondere Versandanforderungen z. B. Spedition, Bahn, Belieferung ab Herstellungswerk usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns vor, bei einem Auftragswert unter EUR 100,– aus Gründen der Kostendeckung ohne die mit dem Kun-  den vereinbarten Rabatte zu fakturieren. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschlusseingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben.

5. Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes    (S26 BDSG) zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

6. Annahmeverzug des Käufers

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt,  nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 20 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung fordern, wir behalten uns jedoch vor, den höheren, tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.

7. Zahlungen

Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen netto soweit nichts anderes vereinbart ist. Gegenforderungen können nicht gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.

8. Zahlungsverzug

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet oder laufen Auskünfte ein die Zweifel über seine Kreditwürdigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen den Käufer sofort – auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit oder Mietverträge laufen, unsere Forderung gestundet oder längere Ziele vereinbart sind – fällig. Von diesem Zeitpunkt an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe  von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen. Weiterhin sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurück-zuholen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung oder Sicherstellung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt.

9. Eigentumsvorbehalt   

Die gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle    Ansprüche aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Im Falle   der Verarbeitung oder Umbildung erlangen wir das Eigentum an der neuen Sache; der Besteller verwahrt sie für uns. Das Eigentum an der neuen Sache geht auf den Besteller erst über, wenn alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung erfüllt    sind. Der Besteller ist berechtigt, die Ware schon vor dem endgültigen Eigentumserwerb im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt schon mit der Annahme der Geschäftsverbindung seine Ansprüche, die er aus einer Veräußerung gegen den Erwerber erlangt, an uns ab; die Ansprüche haften für unsere Forderungen in gleicher Weise wie die gelieferten Waren. Ist der Besteller mit der Erfüllung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung länger als einen Monat in Verzug, so sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen. Wir sind berechtigt, den Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme nach beliebigem Ermessen festzusetzen und mit unseren Ansprüchen zu verrechnen. Unsere darüber hinausgehenden Ansprüche bleiben unberührt; die Rücknahme der Ware infolge des Verzuges des Bestellers bedeutet insbesondere nicht den Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dass alle von uns gelieferten und montierten Schrankwände, Trennwände und Raumteiler in Bezug auf den erweiterten Eigentumsvorbehalt nicht den festen, sondern den beweglichen Teilen des Hauses zugeordnet werden. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

10. Gewährleistung

Die gelieferten Gegenstände sind sofort nach Erhalt durch den Käufer auf die zugesicherten Eigenschaften zu überprüfen. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns schriftlich vorliegen. Es steht uns frei, die mangelhaften Waren durch neue zu ersetzen, oder die Schäden zu beseitigen. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können nicht erhoben werden. Bei Sonder-anfertigungen kann aufgrund der Beanstandungen nicht vom Vertrag zurückgetreten werden. Für die Lieferung von Büromöbel aus  Holz und Stahl sind die jeweils gültigen Farbkarten maßgebend. Konstruktionsänderungen sowie geringe Farbabweichungen behalten wir uns vor, ohne dass der Käufer berechtigt ist, diese zu beanstanden. Farbabweichungen sind bei Naturholz-Möbel nicht vermeidbar und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Die Struktur der Maserung ist vielfältig und unterscheidet sich bei dem gleichen Stamm durch die Licht- und Sonnenverhältnisse oft erheblich. Handelsübliche Farbabweichungen bei Bezugs- und Bespannmaterial von Sitzmöbel und Stellwänden behalten wir uns vor.

11. Planung   

Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Muster und Collagen    sowie sonstige Unterlagen sind unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Diese sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne unser Einverständnis weitergegeben werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als ungültig herausstellen, so berührt   das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12. Allgemeines

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Ravensburg. Dasselbe gilt für Nichtkaufleute, wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Privatpersonen oder Firmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden im Zusammenhang mit Teilzahlungs- oder Mietvereinbarungen auf das Vertrags-Rücktrittsrecht innerhalb 8 Tagen hingewiesen..

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