Seit letztem Jahr hat die Zahl der Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, extrem zugenommen.
Die Corona-Pandemie machte Deutschland – nicht ganz freiwillig – zum Land der „Remote-Worker“.
Unternehmen müssen interne Abläufe anpassen, Projektplanung und Kundenmeetings werden weitgehend auf Videoplattformen verlegt.
Doch auch die von Zuhause aus arbeitenden Mitarbeiter müssen sich an die neue Situation erst anpassen. So muss in einigen Fällen zuerst ein Büroarbeitsplatz im Zuhause geschaffen werden. Manche funktionieren einfach den Küchentisch um, andere richten sich vollständig mit Schreibtisch, Regalen und Ablageflächen ein.
Die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes
Vorübergehend sind Küchentisch-Lösungen sicher praktisch, auf Dauer stellen Esstisch und -stuhl jedoch keine ideale Arbeitsumgebung dar. Meist sind diese nicht für stundenlange Computerarbeit ausgelegt und alles andere als ergonomisch. Viele Arbeitnehmer haben deshalb im provisorischen Homeoffice mit Rückenproblemen, Nackenschmerzen und Co. zu kämpfen.
Die Investition in einen Schreibtisch und einen bequemen Bürostuhl ist daher in jedem Fall zu empfehlen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht. Denn ein ergonomisch eingerichtetes Homeoffice beugt gesundheitlichen Beschwerden vor und vermeidet Krankenstände.
Doch wer übernimmt die Kosten hierfür?
Leider muss der Arbeitnehmer für die Einrichtung seines Heimbüros selbst aufkommen.
Der Arbeitgeber ist aktuell gesetzlich nur dazu verpflichtet, geeignete IT-Hard- und Software bereitzustellen.
Auch in Sachen Stromkosten oder Internetanschluss gibt es bislang keine Regelungen.
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit im Homeoffice
Grundsätzlich gelten die gleichen Arbeitszeiten wie im Büro. Kleine Pausen zum Kaffeekochen oder Wäsche aufhängen gehören entsprechend zur Pausenzeit. Hier ist es wichtig zu beachten, ob flexible Pausen vereinbart sind oder ob man sich beispielsweise an feste Zeiten halten muss, wie eine festgelegte Mittagspause.
Im Umkehrschluss bedeutet dies natürlich auch, dass der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht dazu nutzen darf, den Mitarbeiter plötzlich ständig als „rufbereit“ anzusehen. Denn auch wenn der Angestellte im Homeoffice Tag und Nacht Zugriff auf Unterlagen und Computer hat, muss auch der Arbeitgeber sich an die normalen Arbeitszeiten halten, die auch vorher im Büroalltag galten.
Datenschutz im Homeoffice
Alle bestehenden gesetzlichen und firmeninternen Datenschutzrichtlinien müssen natürlich auch im Homeoffice eingehalten werden. Der Arbeitgeber sollte seinen Mitarbeitern hierzu einen Leitfaden zur Verfügung stellen, wie mit Kundendaten umgegangen werden muss. Doch auch nach Hause mitgenommene Dokumente müssen sicher verwahrt werden: Haushaltsmitglieder dürfen darauf keinen Zugriff haben. Ein abschließbarer Rollcontainer oder ein Schreibtisch mit verschließbaren Schubladen ist daher sinnvoll.
Auch wenn es für einige Arbeitgeber schwieriger ist, die Arbeit ihrer Mitarbeiter von Zuhause aus zu überwachen, sind Überwachungssoftware und Kontrollsysteme nicht erlaubt. Gegenseitiges Vertrauen ist im Homeoffice deshalb eine wichtige Voraussetzung.
Doch auch hier bieten sich Vorteile: Wurde im Büroalltag hauptsächlich die Anwesenheitszeit eines Mitarbeiters als Produktivitätsmaßstab gesetzt, müssen Führungskräfte jetzt umdenken. Denn im Homeoffice sind in erster Linie Arbeitsergebnisse vergleichbar – Unterschiede in Qualität und Quantität werden so sichtbarer.